Auf der Suche nach einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht?
Dann sind Sie bei uns im Schwentinental – OT Raisdorf genau an der richtigen Adresse.
Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfall in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handele auch in ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein.
Es empfiehlt sich daher immer, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall bzw. grundsätzlich im Zusammenhang mit einem Vorfall im Straßenverkehr einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Wir helfen Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen und wissen, welche Schadenspositionen Ihnen als Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie Sie den vollen Ausgleich in Form des Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen.
Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. Wir führen für Sie alle im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht stehenden Verfahren, wie z.B. das Strafverfahren wegen evtl. angezeigter fahrlässiger Körperverletzung oder Bußgeldverfahren bei der zuständigen Behörde bzw. Gericht und kümmern uns um die Regulierung mit der eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung.
- Abstandsverstoß
- Bußgeldbescheid
- Fahren ohne Fahrerlaubnis – ohne Versicherungsschutz – trotz Fahrverbots, Führerscheinentzug, Fahrverbot
- Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Kennzeichenmissbrauch
- MPU
- Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr
- Probezeit
- Punkte
- Rote Ampel/Rotlichtverstoß
- Straßenverkehrsgefährdung
- Schadensersatz
- Sachverständigengutachten
- Trunkenheitsfahrt (Alkohol, Betäubungsmittelfahrt)
- Telefonieren während der Fahrt
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Verkehrsunfall
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz